Komplementär

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Komplementär (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Komplementär die Komplementäre
Genitiv des Komplementärs der Komplementäre
Dativ dem Komplementär den Komplementären
Akkusativ den Komplementär die Komplementäre

Worttrennung:

Kom·ple·men·tär, Plural: Kom·ple·men·tä·re

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Komplementär (Info)
Reime: -ɛːɐ̯

Bedeutungen:

persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)
DDR: Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung arbeitete

Herkunft:

Ableitung vom Substantiv Komplement mit dem Derivatem -är

Synonyme:

in der Rechtssprache nicht gebräuchlich: Vollhafter, vollhaftender Gesellschafter, Kompagnon, Sozius, Teilhaber

Sinnverwandte Wörter:

Komplementärgesellschaft

Gegenwörter:

Kommanditist

Weibliche Wortformen:

Komplementärin

Oberbegriffe:

Gesellschafter

Beispiele:

Die Schrott GmbH ist Komplementär der Schrott GmbH & Co KG.
Der Komplementär war dem Staat als Kommanditisten weitreichend Rechenschaft schuldig.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Komplementär
Duden online „Komplementär
Wahrig Fremdwörterlexikon „Komplementär“ auf wissen.de
wissen.de – Lexikon „Komplementär
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Komplementär“ auf wissen.de
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Komplementär

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: komplementär