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Komplementär wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Kom·ple·men·tär, Plural: Kom·ple·men·tä·re
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Komplementär (Info)
- Reime: -ɛːɐ̯
Bedeutungen:
- persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)
- DDR: Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung arbeitete
Herkunft:
- Ableitung vom Substantiv Komplement mit dem Derivatem -är
Synonyme:
- in der Rechtssprache nicht gebräuchlich: Vollhafter, vollhaftender Gesellschafter, Kompagnon, Sozius, Teilhaber
Sinnverwandte Wörter:
- Komplementärgesellschaft
Gegenwörter:
- Kommanditist
Weibliche Wortformen:
- Komplementärin
Oberbegriffe:
- Gesellschafter
Beispiele:
- Die Schrott GmbH ist Komplementär der Schrott GmbH & Co KG.
- Der Komplementär war dem Staat als Kommanditisten weitreichend Rechenschaft schuldig.
Übersetzungen
persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG)
DDR: Eigentümer einer privaten Firma, die mit Staatsbeteiligung arbeitete
- Wikipedia-Artikel „Komplementär“
- Duden online „Komplementär“
- Wahrig Fremdwörterlexikon „Komplementär“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Komplementär“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Komplementär“ auf wissen.de
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Komplementär“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: komplementär