Personenschaden

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Personenschaden gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Personenschaden, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Personenschaden in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Personenschaden wissen müssen. Die Definition des Wortes Personenschaden wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonPersonenschaden und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Personenschaden (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Personenschaden die Personenschäden
Genitiv des Personenschadens der Personenschäden
Dativ dem Personenschaden den Personenschäden
Akkusativ den Personenschaden die Personenschäden

Worttrennung:

Per·so·nen·scha·den, Plural: Per·so·nen·schä·den

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Personenschaden (Info)
Reime: -oːnənʃaːdn̩

Bedeutungen:

Ereignis mit verletzten oder getöteten Personen

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Substantiv Person, Fugenelement -en und dem Substantiv Schaden

Gegenwörter:

Sachschaden

Oberbegriffe:

Schaden

Beispiele:

Die Bezeichnung Personenschaden ist gebräuchlich bei: Arbeitsplatzunfällen und Verkehrsunfällen. Im Versicherungsbereich ist ein Personenschaden durch folgende Eigenschaften beschrieben: Krankheit; Invalidität; Tod[1].
Bei den 672 Verkehrsunfällen mit Personenschaden im Mai 2009 wurden 12 Personen getötet und 849 Personen verletzt. Das waren 10 Getötete und 119 Verletzte weniger als im vergleichbaren Vorjahresmonat[2].

Wortbildungen:

Personenschadensversicherung

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Personenschaden
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Personenschaden
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPersonenschaden

Quellen: