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Worttrennung:
- Sach·scha·den, Plural: Sach·schä·den
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Sachschaden (Info), Sachschaden (Österreich) (Info)
- Reime: -axʃaːdn̩
Bedeutungen:
- Recht: Beschädigung oder Zerstörung eines Dinges
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Sache und dem Substantiv Schaden
Gegenwörter:
- Personenschaden
Oberbegriffe:
- Schaden
Unterbegriffe:
- Blechschaden
Beispiele:
- Bei dem Unwetter entstanden Sachschäden in Millionenhöhe, Personen wurden jedoch nicht verletzt.
- Sachschäden können von leichten Kratzern (zum Beispiel auf einem Schmuckstück) bis hin zu völliger Zerstörung (beispielsweise eines Bauwerks) reichen.[1]
- Ein dreifacher Sabotageakt in Maisfeldern in Coesfeld und in Nordkirchen-Capelle verursachte einen Sachschaden von über 40.000 Euro.[2]
- „Der Sachschaden ist groß - der immaterielle ist nicht wiedergutzumachen.“[3]
Übersetzungen
Recht: Beschädigung oder Zerstörung eines Dinges
- Wikipedia-Artikel „Sachschaden“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachschaden“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Sachschaden“
- The Free Dictionary „Sachschaden“
- Duden online „Sachschaden“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Sachschaden“ auf wissen.de
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Sachschaden“
Quellen: