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Worttrennung:
- Pflicht·teil, Plural: Pflicht·tei·le
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Pflichtteil (Info)
Bedeutungen:
- deutsches Zivilrecht: Teil der Erbschaft in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den ein Abkömmling des Erblassers verlangen kann, wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist (§ 2303 I BGB)
Beispiele:
- Nach dem Tod seines Vaters erhob Wolfgang Müller zugunsten seiner Mutter keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Pflichtteil“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pflichtteil“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Pflichtteil“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Pflichtteil“
- The Free Dictionary „Pflichtteil“; nur neutrales Genus
- Duden online „Pflichtteil“
- ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und Kulturelle Angelegenheiten (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Neubearbeitung auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 38. neubearbeitete Auflage. ÖBV, Pädag. Verl., Wien 1997, ISBN 3-215-07910-0 (Bearbeitung: Otto Back et al.; Red.: Herbert Fussy) ; nur maskulines Genus