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Worttrennung:
- Pro·mul·gie·rung, Plural: Pro·mul·gie·run·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Promulgierung (Info)
- Reime: -iːʁʊŋ
Bedeutungen:
- bildungssprachlich: Veröffentlichung, Bekanntmachung (von Gesetzen und ähnlichem))
Herkunft:
- Ableitung des Substantivs vom Stamm des Verbs promulgieren mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
- „Der Staatsrat nimmt Kenntnis von der Promulgierung des Dekrets vom 20. Mai 2021 über die Einreichung einer Standesinitiative bei der Bundesversammlung (Für eine klare Darstellung der Menge des schnellen Zuckers in Lebensmitteln) (Inkrafttreten: ab seiner Promulgierung, d. h. am 1. Juni 2021); .“[1]
Übersetzungen
bildungssprachlich: Veröffentlichung, Bekanntmachung (von Gesetzen und ähnlichem))
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Promulgierung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Promulgierung“
- Langenscheidt Fremdwörterbuch (Deutsch), Stichwort: „Promulgierung“
Quellen: