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Publikationsverbot wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Pu·b·li·ka·ti·ons·ver·bot, Plural: Pu·b·li·ka·ti·ons·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Recht: Anordnung, die es einer Person oder einem Medium untersagt, gewisse Informationen zu veröffentlichen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Publikation und Verbot mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- Publikationserlaubnis, Publikationsgenehmigung, Publikationsrecht
Oberbegriffe:
- Verbot
Beispiele:
- „Der überaus populäre Autor wurde von den Nazis als verhasster ‚Asphaltliterat‘ mit Publikationsverbot belegt und von der Gestapo sogar zweimal verhört.“[1]
Übersetzungen
Anordnung, die es einer Person oder einem Medium untersagt, gewisse Informationen zu veröffentlichen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Publikationsverbot“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Publikationsverbot“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Publikationsverbot“
- Duden online „Publikationsverbot“
Quellen:
- ↑ Neues Buch über Erich Kästners Leben im Nationalsozialismus. In: Salzburger Nachrichten Online. 23. Oktober 2023, ISSN 1015-1303 (URL, abgerufen am 18. August 2024) .