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Worttrennung:
- Recht·ler, Plural: Recht·ler
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtler (Info)
Bedeutungen:
- zur gemeinsamen Nutzung berechtigter Einwohner, oft von Kronen-, Ast- und Unterholz
Herkunft:
- Ableitung (Derivation) des Substantivs Recht mit dem Suffix -ler als Derivatem (Ableitungsmorphem)
Synonyme:
- Holzrechtler
Beispiele:
- „An diesem Punkt kommen die Rechtler ins Spiel – einst um die 180, heute noch etwa 100 an der Zahl.“[1]
- „Am Burkhardstag machen die Rechtler, aktuell haben 72 Kreuzwertheimer Eigentum im Achtherrnholz, eine Grenzbegehung, an deren Ende immer eine offene Gasthaustür steht.“[2]
- „Auf dem Symposium kamen die Rechtler ebenso wenig zur Sprache wie die in der Schweiz noch vielfach vorhandenen Allmendkorporationen.“[3]
- „Verpachte ein Rechtler sein Wiesennutzungsrecht langfristig – wie in Wipfeld – handle es sich um eine Übertragung.“[4]
- „Die Ausübung der Rechte setze Holznutzung im Staatswald voraus, da nur so das Oberholz anfalle, dessen Nutzung den Rechtlern zusteht.“[5]
- „Oberholz in geöffneten Hieben steht allen Rechtlern in gleichem Maße zu, jedoch nur bis zur Deckung des Eigenbedarfs.“[6]
Übersetzungen
zur gemeinsamen Nutzung berechtigter Einwohner, oft von Kronen-, Ast- und Unterholz
- Wikipedia-Artikel „Holzrechtler“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtler“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Rechtler“
Quellen: