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Worttrennung:
- Rechts·streit, Plural: Rechts·strei·te
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Rechtsstreit (Info)
Bedeutungen:
- ein Verfahren, das bei einem Gericht der ordentlichen oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig ist; Gerichtsverfahren, Prozess, Klage
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Streit mit dem Fugenelement -s
Sinnverwandte Wörter:
- Fall
Beispiele:
- Sie verlor den Rechtsstreit.
- „Der Rechtsstreit ging hin und her.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- einen Rechtsstreit anhängig machen
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Rechtsstreit“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstreit“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsstreit“
- The Free Dictionary „Rechtsstreit“
Quellen:
- ↑ Jonas Breng: Ziemlich beste Feinde. In: Stern. Nummer Heft 10, 2017 , Seite 60–65, Zitat Seite 64.