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Regierungssitz wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Re·gie·rungs·sitz, Plural: Re·gie·rungs·sit·ze
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Regierungssitz (Info)
Bedeutungen:
- der Ort eines Staates, an dem die Regierung ansässig ist, in der Regel die Hauptstadt des Landes, weswegen man nur in den Fällen explizit vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies anders festgelegt ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Regierung und Sitz sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
- Bonn war bis 1999 Regierungssitz und ist jetzt Bundesstadt.
- „Besondere Bedeutung kam der Gründung eines neuen Regierungssitzes am Bosporus an der Nahtstelle zwischen Orient und Okzident zu.“[1]
- „Zum Regierungssitz wurde São Salvador da Bahía de Todos os Santos bestimmt.“[2]
- „1826–1856 verlegte der osmanische Sultan Said sogar seinen Regierungssitz von Maskat nach Sansibar, wo der Sklavenhandel große Gewinne versprach.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Regierungssitz“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Regierungssitz“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Regierungssitz“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Regierungssitz“
- Duden online „Regierungssitz“
Quellen:
- ↑ Pedro Barceló: Kleine römische Geschichte. Sonderausgabe, 2., bibliographisch aktualisierte Auflage. Primus Verlag, Darmstadt 2012, ISBN 978-3534250967 , Seite 123.
- ↑ Annette Bruhns: Ein Reich aus Zucker und Gold. In: SPIEGEL GESCHICHTE. Nummer Heft 1, 2016 , Seite 20-29, Zitat Seite 24.
- ↑ Frithjof Heller: Oman - Sindbads Erben. In: philatelie. Das Magazin des Bundes Deutscher Philatelisten. Nummer 550, April 2023, ISSN 1619-5892, Seite Seite 48-51, Zitat Seite 48., DNB 012758477 .