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SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (Deutsch)
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Singular
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Plural
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Nominativ
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die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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—
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Genitiv
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der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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—
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Dativ
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der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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—
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Akkusativ
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die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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—
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Worttrennung:
- SARS-CoV-2-Arz·nei·mit·tel·ver·sor·gungs·ver·ord·nung, kein Plural
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- Recht: gesetzesähnliche Vorschrift (Verordnung), die gewisse andere Gesetze/Vorschriften unter dem Eindruck der Coronapandemie vorübergehend verändert (sie legt Abweichungen von den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, des Apothekengesetzes, der Apothekenbetriebsordnung, der Arzneimittelpreisverordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung fest)
Abkürzungen:
- SARS‐CoV‐2‐AMVV
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus SARS-CoV-2-, Arzneimittel, Versorgung und Verordnung mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- Verordnung, Vorschrift
Beispiele:
- „Mit der SARS‐CoV‐2‐Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS‐CoV‐2‐AMVV) werden infolge der Corona‐Pandemie verschiedene rechtliche Vorgaben vorübergehend geändert oder außer Kraft gesetzt. Die Änderungen treten wieder außer Kraft, wenn die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wird, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“
- SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, Bundesministerium für Gesundheit. Abgerufen am 21. Juli 2020.
Quellen: