SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

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SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Genitiv der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Dativ der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Akkusativ die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Worttrennung:

SARS-CoV-2-Arz·nei·mit·tel·ver·sor·gungs·ver·ord·nung, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

Recht: gesetzesähnliche Vorschrift (Verordnung), die gewisse andere Gesetze/Vorschriften unter dem Eindruck der Coronapandemie vorübergehend verändert (sie legt Abweichungen von den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, des Apothekengesetzes, der Apothekenbetriebsordnung, der Arzneimittelpreisverordnung, des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung fest)

Abkürzungen:

SARS‐CoV‐2‐AMVV

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus SARS-CoV-2-, Arzneimittel, Versorgung und Verordnung mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

Verordnung, Vorschrift

Beispiele:

„Mit der SARS‐CoV‐2‐Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS‐CoV‐2‐AMVV) werden infolge der Corona‐Pandemie verschiedene rechtliche Vorgaben vorübergehend geändert oder außer Kraft gesetzt. Die Änderungen treten wieder außer Kraft, wenn die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben wird, ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021.“[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Suchergebnisse für „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, Bundesministerium für Gesundheit. Abgerufen am 21. Juli 2020.

Quellen: