Servitut

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Servitut gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Servitut, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Servitut in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Servitut wissen müssen. Die Definition des Wortes Servitut wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonServitut und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Servitut (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Servitut die Servitute
Genitiv der Servitut der Servitute
Dativ der Servitut den Servituten
Akkusativ die Servitut die Servitute

Anmerkung zum Genus:

Duden (siehe Referenzen) gibt als Genus neutrum und femininum an.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreich beschäftigte sich in einem Urteil von 2005 (GZ 3Ob125/05m) mit dem Genus des Wortes Servitut und stellte fest: „Die irrige Auffassung, ›Servitut‹ sei grammatikalisch sächlichen Geschlechts, kann wohl nur auf schwindende Lateinkenntnisse einerseits und die leider auch bei Verfassern von Wörterbüchern bestehende Unkenntnis der österreichischen Rechtssprache, andererseits zurückgeführt werden. Angesichts dieses Befundes sieht der erkennende Senat keine Veranlassung, sich der unrichtigen Auffassung juristischer Laien anzuschließen und von der auf der seit der Antike ungebrochenen Rechtstradition beruhenden weiblichen Form „die Servitut“ abzuweichen, die noch dazu im grammatikalischen Geschlecht mit dem entsprechenden deutschen Rechtsbegriff „Dienstbarkeit“ übereinstimmt.“ Vergleiche Wikipedia-Artikel „Dienstbarkeit (Österreich)

Worttrennung:

Ser·vi·tut, Plural: Ser·vi·tu·te

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Servitut (Info)
Reime: -uːt

Bedeutungen:

Nutzungsrecht an einer fremden Sache

Herkunft:

von lateinisch servitūs, servitūt-, f. → la „Sklaverei, Knechtschaft“, dies abgeleitet von servus → la „Sklave“

Synonyme:

Dienstbarkeit, Nutzungsrecht

Beispiele:

Der Nachbar hat die Servitut auf die Zufahrtsstraße im Grundbuch eingetragen.
„Die Ausübung persönlicher Servituten wird, wenn nichts anderes verabredet worden ist, nach folgenden Grundsätzen bestimmt: Die Servitut des Gebrauches besteht darin, daß jemand befugt ist, eine fremde Sache, ohne Verletzung der Substanz, bloß zu seinem Bedürfnisse zu benützen.“ (§ 504 ABGB)[1]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Dienstbarkeit
Duden online „Servitut

Quellen: