Sozialrecht

Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes Sozialrecht gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes Sozialrecht, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man Sozialrecht in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort Sozialrecht wissen müssen. Die Definition des Wortes Sozialrecht wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition vonSozialrecht und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.

Sozialrecht (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ das Sozialrecht die Sozialrechte
Genitiv des Sozialrechts
des Sozialrechtes
der Sozialrechte
Dativ dem Sozialrecht
dem Sozialrechte
den Sozialrechten
Akkusativ das Sozialrecht die Sozialrechte

Worttrennung:

So·zi·al·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sozialrecht (Info)
Reime: -aːlʁɛçt

Bedeutungen:

Recht: die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die soziale Sicherheit der Bürger durch den Staat bewirken sollen; das Recht der sozialen Sicherung (Sozialversicherung, Grundsicherung, soziale Entschädigung); ein Teil des öffentlichen Rechts
historisch: im 19. Jahrhundert Bezeichnung für das Gesellschaftsrecht

Abkürzungen:

fachsprachlich: SozR

Herkunft:

Zusammengesetzt aus dem Adjektiv sozial und dem Substantiv Recht; seit dem 19. Jahrhundert, zunächst mit der Bedeutung „Gesellschaftsrecht“;[1] in der heutigen Bedeutung „Recht der sozialen Sicherung“ erst seit dem späten 19. Jahrhundert; als eigenständig wahrgenommenes Rechtsgebiet und rechtswissenschaftliches Fach in Deutschland seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hervorgetreten (im engeren Sinne zwischen 1960 und 1980).[2]

Oberbegriffe:

Öffentliches Recht

Unterbegriffe:

Sozialversicherungsrecht, Grundsicherung, Grundsicherungsrecht, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht

Beispiele:

„Die Geschichte des Sozialrechts und der Sozialpolitik in Deutschland ist, geprägt von ständiger Interaktion zwischen politischem Geschehen und Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung, ist, wenn man sich streng an der Terminologie orientiert, kaum älter als einige Jahrzehnte.“[3]
„Unter Sozialrecht wird das Recht verstanden, das durch seinen sozialpolitischen Zweck geprägt ist.“[4]
„Im 19. Jahrhundert laufen zwei Bedeutungen von ‚Sozialrecht‘ nebeneinander her. Die eine versteht unter Sozialrecht das Recht der Vereine, Verbände und Gesellschaften, also jenes Recht, das sich nach den Vorstellungen seiner Protagonisten (G. v. Beseler, O. Bähr, O. v. Gierke) zwischen Staat und Individuum etabliert und die menschliche Vergesellschaftung unterhalb der Staatsebene in freiheitlichen, ‚genossenschaftlichen‘ Formen organisiert. Die andere Bedeutung von ‚Sozialrecht‘ als ‚Recht der sozialen Sicherung‘ bürgert sich langsamer, und eigentlich erst im 20. Jahrhundert ein.“[5]

Charakteristische Wortkombinationen:

Arbeits- und Sozialrecht: arbeits- und sozialrechtliche Regelungen als eine Einheit verstanden, oft aus der Sicht von Privatrechtlern betrachtet
europäisches Sozialrecht: das Sozialrecht der Europäischen Union, abweichend von der Systematik des deutschen Rechts ein Teil des europäischen Arbeitsrechts
Fachanwalt für Sozialrecht: Rechtsanwalt, der auf Sozialrecht spezialisiert ist

Wortbildungen:

sozialrechtlich, Sozialrechtler, soziales Recht

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Sozialrecht
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sozialrecht
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSozialrecht

Quellen:

  1. Michael Stolleis: Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Lucius & Lucius. Stuttgart. 2003. S. 11.
  2. Michael Stolleis: Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Lucius & Lucius. Stuttgart. 2003. S. 307.
  3. Michael Stolleis: Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Lucius & Lucius. Stuttgart. 2003. S. 307.
  4. Hans F. Zacher: Einführung in das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland. C. F. Müller Juristischer Verlag. Heidelberg. 1983. S. 9.
  5. Michael Stolleis: Geschichte des Sozialrechts in Deutschland. Lucius & Lucius. Stuttgart. 2003. S. 11.