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Universalerbe wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Uni·ver·sal·er·be, Plural: Uni·ver·sal·er·ben
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Universalerbe (Info)
Bedeutungen:
- (männliche☆) Person, auf die das gesamte Vermögen des Erblassers mit dem Erbfall übergeht, die also dessen einziger Erbe ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Adjektiv universal und dem Substantiv Erbe
Synonyme:
- Alleinerbe, Gesamterbe
Gegenwörter:
- Miterbe
Weibliche Wortformen:
- Universalerbin
Oberbegriffe:
- Erbe
Beispiele:
- „Falls mündige Pflichtteilserben einverstanden seien, seien auch der Abschluss eines Erbverzichtsvertrags und die Einsetzung des Konkubinatspartners als Universalerbe denkbar.“[1]
- „Wie sehr das Gelesene Scheel verletzt hat, weiß Jörg Lau zu berichten, Rutschkys Schüler und Universalerbe des Nachlasses.“[2]
- „Vor allem mußte Madame d'Urfé ein rechtskräftiges Testament machen, in dem das Kind, dessen Vormund ich bis zu seinem dreizehnten Lebensjahr sein sollte, zum Universalerbe eingesetzt wurde.“[3]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Universalerbe“
- Duden online „Universalerbe“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Universalerbe“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Universalerbe“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Universalerbe“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Universalerbe“
Quellen: