Vertragstheorie

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Vertragstheorie (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Vertragstheorie die Vertragstheorien
Genitiv der Vertragstheorie der Vertragstheorien
Dativ der Vertragstheorie den Vertragstheorien
Akkusativ die Vertragstheorie die Vertragstheorien

Worttrennung:

Ver·trags·the·o·rie, Plural: Ver·trags·the·o·ri·en

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Vertragstheorie (Info)

Bedeutungen:

Staatsphilosophie: Theorie, in der das Volk den Staat durch einen realen oder hypothetischen Vertrag gründet

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Vertrag und Theorie mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

Kontraktualismus

Meronyme:

Gesellschaftsvertrag, Leviathan, Naturzustand, Urvertrag, Urzustand

Gegenwörter:

Anarchismus, Kommunitarismus

Oberbegriffe:

Staatstheorie

Beispiele:

„Im politischen Denken der Zeit spielten die rationale Vertragstheorie und die Fragen von Recht und Gesetz eine dominierende Rolle.“[1]

Wortbildungen:

Vertragstheoretiker

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Vertragstheorie
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vertragstheorie
Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vertragstheorie

Quellen:

  1. Rüdiger Safranski: Friedrich Schiller, München Wien: Carl Hanser 2004, S. 46.