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Auf dieser Seite werden Einträge gelistet, die in Übereinstimmung mit den Löschregeln von einem Benutzer mit einem {{Löschantrag}} oder mit einem der Hinweise {{keine Belegstelle}}, {{URV}}, {{Urheberrecht ungeklärt}} versehen wurden. Die Diskussion läuft etwa zwei bis vier Wochen, danach trifft ein Administrator unter Berücksichtigung der in der Diskussion erbrachten Argumente eine Entscheidung.
Achtung: Bitte füge eventuell gefundene Referenzen und Belege in den Eintrag ein und vermerke dies kurz auf dieser Seite. Es hilft nichts, die Belege hier zu nennen und den Eintrag unbelegt zu lassen!
Wenn Du die Abschnittsüberschrift durch einen Zusatz ergänzt (z. B. ], Bedeutung ), füge bitte eine Anker-Vorlage mit dem Seitennamen als Parameter hinzu, damit vom Eintrag direkt zur zutreffenden Löschdiskussion gesprungen wird.
Ich halte beide Einträge nicht für gebundene Lexeme. Sämtliche Wortbildungen halte ich für Bestandteile von Komposita mit den Abkürzungen EU und US, sodass sie dort auch eingepflegt werden können. Dr. Karl-Heinz Best schreibt hier: „Ich hätte beide ohne Bindestrich aufgenommen; es sind einfach nur Kurzwörter.“ Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 09:47, 1. Jun. 2024 (MESZ)
gelöscht
Dieser Genitiv ist nicht durch unsere Referenzen belegt. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 02:21, 12. Jun. 2024 (MESZ)
Auch erneute Suche erbrachte keine Belege: gelöscht, Erledigt, --Edfyr (Diskussion) 21:50, 14. Aug. 2024 (MESZ)
bleibt
Laut DWDS und Duden ist Abbauort ein Neutrum, der korrekte Plural lautet somit Abbauörter. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 21:32, 12. Jun. 2024 (MESZ)
Ok, habe die gelöschten Versionen wieder hergestellt. --Udo T. (Diskussion) 11:20, 14. Jun. 2024 (MESZ)
Plural nicht belegt. Damals dachte ich an so etwas wie: „Die Norderstraßen in Niedersachsen“, so eine Formulierung ist aber wohl nicht üblich. Gilt dann auch für Norderstrassen. --Edfyr (Diskussion) 22:30, 12. Jun. 2024 (MESZ)
War ein Schnelllöschantrag vom Benutzer:Wanlpz: Is just a typo of associazione a delinquere, grammatically incorrect and never used.
Der Eintrag associazione (dort eingetragen vom Benutzer:StMH am 8. Juli 2006) verlinkt noch hierher. Peter, 15:10, 15. Jun. 2024 (MESZ)
Die 2. Bedeutung ist unbelegt. --Robokrat der Wortmechaniker (Diskussion) 02:32, 18. Jun. 2024 (MESZ)
Das Lemma ist völlig unbelegt. Selbst bei DWDS findet sich kein Treffer, sondern nur eine computergenerierte Zusammensetzung. Vollis (Diskussion) 20:33, 18. Jun. 2024 (MESZ)
Info: Das ist wegen eindeutiger Irrelevanz m. M. n. sogar ein Kandidat fürs Schelllöschen. Bei Tante Google gibt es insgesamt 2 Treffer, siehe hier. Wie das bei DWDS reinrutschen konnte, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel.
Wenn bis morgen abend keine Einwände kommen, dann werden der Eintrag und seine flektierten Formen gelöscht. --Udo T. (Diskussion) 21:42, 18. Jun. 2024 (MESZ)
Die zweite Bedeutung ist auf der verlinkten Wikipedia-Seite nicht enthalten, Österreich wird nicht erwähnt, geschweige denn Costa Rica (!). Die erste Bedeutung im Wörterbuch anzugeben, ist für mich (jetzt im Jahr 2024) ebenfalls fragwürdig, aber ich schlage nicht vor, sie zu löschen.--Robokrat der Wortmechaniker (Diskussion) 01:41, 19. Jun. 2024 (MESZ)
2. Bedeutung unbelegt. --Robokrat der Wortmechaniker (Diskussion) 01:55, 19. Jun. 2024 (MESZ)
Kein Wörterbucheintrag. Es ist eine Wortverbindung ohne eigenständige Bedeutung, die über die beiden einzelnen Begriffe hinausgeht. Wir legen ja z. B. auch nicht „Pferd mit Sattel“ oder „Tag mit Wolken“ an. Ein Eintrag „Tag des Herrn“ hingegen ist z. B. zulässig, da er eine eigenständige Bedeutung hat. --Udo T. (Diskussion) 12:07, 22. Jun. 2024 (MESZ)
Ich kenne das deutsche Recht nicht, vielleicht ist das ein juristischer Begriff (ich weiß es nicht). Ich habe den Eintrag erstellt, weil im Eintrag 1-Euro-Job, der von erfahrenen Benutzern bearbeitet wurde, ein roter Link war.--Robokrat der Wortmechaniker (Diskussion) 15:40, 22. Jun. 2024 (MESZ)
Falls das gelöscht wird, ist das okay, kein Problem. Aber wie ich gesehen habe, gibt es in der Kategorie "Wortverbindung (Deutsch)" Dutzende von Einträgen für Wortverbindungen, die keine eigenständige Bedeutung haben, die über die beiden einzelnen Begriffe hinausgeht und zudem auch keine Fachbegriffe sind. Außerdem gibt es dort viele Fachbegriffe, insbesondere aus der Linguistik, die meiner Meinung nach qualitativ auf dem gleichen Niveau sind wie "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung". Die Frage ist dann, warum linguistische Fachbegriffe hier erlaubt sind und juristische Fachbegriffe nicht?--Robokrat der Wortmechaniker (Diskussion) 19:52, 24. Jun. 2024 (MESZ)