alsbald

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alsbald (Deutsch)

Adverb

Worttrennung:

als·bald

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild alsbald (Info)
Reime: -alt

Bedeutungen:

veraltend: kurz danach, in Kürze

Herkunft:

Im Mittelhochdeutschen wurden alsō balde und als balde als Konjunktion mit der Bedeutung ‚sobald‘ benutzt. Es folgte sodann im Frühneuhochdeutschen die Zusammenrückung und seit dem 15. Jahrhundert kamen die Formen alsbald, alsbalde und alsbalden vor. Gleichzeitig war aber bis ins 17. Jahrhundert hinein auch die Getrenntschreibung noch häufig anzutreffen. Im 17. und 18. Jahrhundert existierten auch die Formen alsobald, alsobalde und alsobalden, die ab dem 19. Jahrhundert veralteten. Bei den zusammengeschriebenen Formen verbreitete sich seit dem 15. Jahrhundert zunehmend der Gebrauch als Adverb in der Bedeutung ‚sogleich‘. Der konjunktionale Gebrauch blieb bei alsbald und alsbalde daneben anfangs noch bestehen, ehe er ab der Mitte des 16. Jahrhunderts seltener wurde und im 17. Jahrhundert ganz verschwand.

Synonyme:

sogleich

Beispiele:

„Die Scheidung ist eingereicht; sie wird alsbald ausgesprochen werden.“
Da gegenwärtig im hiesigen Rechtsstreit noch ein Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig ist, bleibt zu hoffen, dass es in diesem Zusammenhang alsbald höchstrichterliche Klarheit gibt.
„Das etruskische Alphabet wurde alsbald auch von den Venetern übernommen und an die Bedürfnisse der eigenen Sprache angepasst, wie die zahlreichen venetischen Inschriften zeigen.“
„Auf frischer Tat betreten wird ein Dieb, wenn er alsbald nach Vollendung der Tat am Tatort oder in dessen Nähe von einer anderen Person wahrgenommen oder bemerkt wird, aber auch dann, wenn er durch schnelles Zuschlagen dem Bemerktwerden zuvorkommt.“

Wortbildungen:

alsbaldig

Übersetzungen

Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „alsbald
Uni Leipzig: Wortschatz-Portalalsbald
The Free Dictionary „alsbald
Duden online „alsbald

Quellen:

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „bald“, Seite 90.
  2. Heinz Ohff: Der grüne Fürst. Das abenteuerliche Leben des Hermann Pückler-Muskau. Piper, München 1991, ISBN 3-492-11751-1, Seite 31
  3. Muss ein Patient seinen Zahnarzt bei einem Behandlungsfehler zur Nacherfüllung auffordern? Abgerufen am 520. Februar 2013.
  4. Luciana Aigner-Foresti: Die Etrusker und das frühe Rom. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 34534154959, Seite 122
  5. Rechtssatz des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 8. Juni 1990