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Worttrennung:
- erst·in·s·tanz·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: erstinstanzlich (Info), —
Bedeutungen:
- Recht: auf der ersten Stufe eines Gerichtsverfahrens beruhend, zu dieser gehörend; in erster Instanz
Herkunft:
- Ableitung zum Substantiv Erstinstanz mit dem Suffix -lich
Gegenwörter:
- letztinstanzlich
Beispiele:
- „Die Erledigungsdauer für erstinstanzliche Strafverfahren sei 2021 leicht von durchschnittlich 7,7 Monaten auf 8,0 Monate gestiegen.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- erstinstanzliches Urteil, erstinstanzlicher Entscheid
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „erstinstanzlich“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „erstinstanzlich“
- Duden online „erstinstanzlich“
Quellen:
- ↑ dpa: Guise-Rübe: Gericht muss öfter passende Räume mieten. In: sueddeutsche.de. 5. April 2022, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 2. September 2022) .