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Worttrennung:
- ius pu·bli·cum, Genitiv: iu·ris pu·bli·ci
Bedeutungen:
- neulateinisch, Recht: das öffentliche Recht (der Bürger)
Herkunft:
- Wortverbindung aus dem Substantiv ius → la und dem Adjektiv publicus → la
Gegenwörter:
- ius privatum
Beispiele:
Übersetzungen
öffentliches Recht (der Bürger)
- Manfred Marquardt, Christof Voigt: Wörterbuch Latein für Philosophie und Theologie, Seite 102, Eintrag „ius publicum“