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Worttrennung:
- ius pri·va·tum, Genitiv: iu·ris pri·va·ti
Bedeutungen:
- neulateinisch, Recht: Privatrecht
Herkunft:
- Wortverbindung aus dem Substantiv ius → la und dem Adjektiv privatus → la
Gegenwörter:
- ius publicum, ius civitatum
Beispiele:
Übersetzungen
- Manfred Marquardt, Christof Voigt: Wörterbuch Latein für Philosophie und Theologie, Seite 102, Eintrag „ius privatum“