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Worttrennung:
- ka·du·zie·ren, Präteritum: ka·du·zier·te, Partizip II: ka·du·ziert
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: kaduzieren (Info)
- Reime: -iːʁən
Bedeutungen:
- Recht, transitiv: geleistete Einlagen als verfallen erklären
Herkunft:
- abgeleitet von dem lateinischen Adjektiv cadūcus → la „vergänglich, verfallen“ beziehungsweise von dem Verb cadere → la „fallen, verfallen“[1]
Beispiele:
- Bleibt ein Gesellschafter seine Einlage aber schuldig, so kann er kaduziert werden, d.h. ihm werden damit seine Geschäftsanteile und etwaige Teilleistungen zugunsten der GmbH aberkannt.[2]
- Wird ein Gesellschafter kaduziert, obwohl er behauptet, die Einlage geleistet zu haben, so trifft den Gesellschafter diesbezüglich die Beweislast.[2]
- Rechtsmißbräuchlich dürfte eine Einforderung allerdings dann sein, wenn die Mittel offensichtlich nicht benötigt werden und nur eingefordert worden seien, um zahlungsschwache Gesellschafter mit ihrem Geschäftsanteil kaduzieren zu können.[3]
Wortbildungen:
- Kaduzieren, kaduzierend, kaduziert, Kaduzierung, Kaduzität
Übersetzungen
Recht, transitiv: geleistete Einlagen als verfallen erklären
- Goethe-Wörterbuch „kaduzieren“
- Duden online „kaduzieren“
Quellen:
- ↑ Wahrig-Redaktion (Herausgeber): Wahrig, Herkunftswörterbuch. 5. Auflage. Wissenmedia, Gütersloh und München 2009, ISBN 978-3-577-07585-5 , Seite 409.
- ↑ 2,0 2,1 GmbH - Haftung ehemaliger Gesellschafter bei fehlendem Stammkapital. www.streifler.de, 30. August 2012, abgerufen am 24. April 2013.
- ↑ Geschäftszahl 2Ob559/91. OGH (Österreich), 11. März 1992, abgerufen am 24. April 2013.