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Worttrennung:
- Ab·zah·lung, Plural: Ab·zah·lun·gen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Abzahlung (Info)
Bedeutungen:
- Begleichung einer Schuld in Teilbeträgen
Herkunft:
- Derivation (Ableitung) vom Stamm des Verbs abzahlen mit dem Suffix -ung
Synonyme:
- Tilgung
Oberbegriffe:
- Zahlung
Beispiele:
- schließlich sind die – im internationalen Vergleich – eher strengen gesetzlichen Anforderungen an eine Restschuldbefreiung im Rahmen eines Konkursverfahrens mitverantwortlich. So erfordert ein Schuldennachlass, der nicht von der Mehrheit der Gläubiger mitgetragen wird, die Abzahlung von mindestens zehn Prozent der Gesamtverbindlichkeiten binnen maximal zehn Jahren. Dies mag auf den ersten Blick geradezu geschenkt erscheinen. Insbesondere einkommenslose oder -schwache Schuldner haben damit aber keine realistische Chance auf eine Restschuldbefreiung.[1]
Wortbildungen:
- Abzahlungskauf
Übersetzungen
Begleichung einer Schuld in Teilbeträgen
- Wikipedia-Artikel „Abzahlung“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abzahlung“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abzahlung“
Quellen: