Ahndbarkeit

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Ahndbarkeit (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Ahndbarkeit die Ahndbarkeiten
Genitiv der Ahndbarkeit der Ahndbarkeiten
Dativ der Ahndbarkeit den Ahndbarkeiten
Akkusativ die Ahndbarkeit die Ahndbarkeiten

Worttrennung:

Ahnd·bar·keit, Plural: Ahnd·bar·kei·ten

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Ahndbarkeit (Info)

Bedeutungen:

strafrechtliche Relevanz einer Handlung

Herkunft:

Ableitung zum Adjektiv ahndbar mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -keit. Zur Herkunft des Wortstamms siehe ahnden.

Synonyme:

Strafbarkeit

Oberbegriffe:

Eigenschaft

Beispiele:

„Der allgemeine Teil in den §§ 1-34 OWiG regelt die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen für die Ahndbarkeit und definiert die Rechtsfolgen der OWi.“[1]
„Grundsätzlich sollte die Vorschrift keine Ahndbarkeit für sämtliche Handlungen bedeuten, die die polizeirechtliche Generalklausel (Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung) berührten.“[2]

Übersetzungen

Quellen: