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Arbeitnehmervertreterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ar·beit·neh·mer·ver·tre·te·rin, Plural: Ar·beit·neh·mer·ver·tre·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Arbeitnehmervertreterin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die die Interessen aller Arbeitnehmer vertritt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Arbeitnehmervertreter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Arbeitgebervertreterin
Männliche Wortformen:
- Arbeitnehmervertreter
Oberbegriffe:
- Vertreterin
Beispiele:
- „Der Arbeitgeber kündigt einer Mitarbeiterin, die als Arbeitnehmervertreterin in den Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung gewählt wurde.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die die Interessen aller Arbeitnehmer vertritt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitnehmervertreterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitnehmervertreterin“
- Duden online „Arbeitnehmervertreterin“
Quellen:
- ↑ Christa Müller, Lucien Gehrig, Thomas Hirt: Recht im Betrieb – Management-Basiskompetenz. Theoretische Grundlagen und Methoden mit Beispielen, Repetitionsfragen und Antworten. 3. Auflage. Compendio Bildungsmedien, Zürich 2010. ISBN 978-3715594279. Seite 72