Hallo, Sie haben hier nach der Bedeutung des Wortes
Auftraggeberin gesucht. In DICTIOUS findest du nicht nur alle Wörterbuchbedeutungen des Wortes
Auftraggeberin, sondern erfährst auch etwas über seine Etymologie, seine Eigenschaften und wie man
Auftraggeberin in der Einzahl und Mehrzahl ausspricht. Hier finden Sie alles, was Sie über das Wort
Auftraggeberin wissen müssen. Die Definition des Wortes
Auftraggeberin wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Auftraggeberin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Auf·trag·ge·be·rin, Plural: Auf·trag·ge·be·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Auftraggeberin (Info), Auftraggeberin (Österreich) (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person oder Institution mit weiblichem Genus, die einen Auftrag erteilt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Auftraggeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Bestellerin
Gegenwörter:
- Auftragnehmerin
Männliche Wortformen:
- Auftraggeber
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
- „Die Stadtwerke-M GmbH könnte öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr 4 GWB sein. Als GmbH ist sie juristische Person des privaten Rechts.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person oder Institution mit weiblichem Genus, die einen Auftrag erteilt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Auftraggeberin“, Seite 228.
- Duden online „Auftraggeberin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Auftraggeberin“
- The Free Dictionary „Auftraggeberin“
Quellen:
- ↑ Josef Ruthig, Stefan Storr: Öffentliches Wirtschaftsrecht. 4. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2015. ISBN 978-3811471375. Seite 487