Beschwerdeführerin

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Beschwerdeführerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Beschwerdeführerin die Beschwerdeführerinnen
Genitiv der Beschwerdeführerin der Beschwerdeführerinnen
Dativ der Beschwerdeführerin den Beschwerdeführerinnen
Akkusativ die Beschwerdeführerin die Beschwerdeführerinnen

Worttrennung:

Be·schwer·de·füh·re·rin, Plural: Be·schwer·de·füh·re·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Beschwerdeführerin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die eine Beschwerde vorbringt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Beschwerdeführer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

Beschwerdeführer

Unterbegriffe:

Erst-Beschwerdeführerin

Beispiele:

„Die Beschwerdeführerinnen können sich zur Begründung ihre eigenen Betroffenheit nicht auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 14.9.2004 (LVG 7/03 – LVerfGE 15, 359) stützen.“[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Beschwerdeführerin“, Seite 268.
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beschwerdeführerin
Duden online „Beschwerdeführerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBeschwerdeführerin

Quellen:

  1. Von den Mitgliedern der Gerichte (Hrsg.): Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. LVerfGE. 26. Band: 1.1. bis 31.12.2015. Walter de Gruyter, Berlin 2016. ISBN 978-3110457001. Seite 292