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Beschwerdeführerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Be·schwer·de·füh·re·rin, Plural: Be·schwer·de·füh·re·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Beschwerdeführerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die eine Beschwerde vorbringt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Beschwerdeführer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Beschwerdeführer
Unterbegriffe:
- Erst-Beschwerdeführerin
Beispiele:
- „Die Beschwerdeführerinnen können sich zur Begründung ihre eigenen Betroffenheit nicht auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 14.9.2004 (LVG 7/03 – LVerfGE 15, 359) stützen.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die eine Beschwerde vorbringt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Beschwerdeführerin“, Seite 268.
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Beschwerdeführerin“
- Duden online „Beschwerdeführerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Beschwerdeführerin“
Quellen:
- ↑ Von den Mitgliedern der Gerichte (Hrsg.): Entscheidungen der Verfassungsgerichte der Länder. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. LVerfGE. 26. Band: 1.1. bis 31.12.2015. Walter de Gruyter, Berlin 2016. ISBN 978-3110457001. Seite 292