Bezieherin

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Bezieherin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Bezieherin die Bezieherinnen
Genitiv der Bezieherin der Bezieherinnen
Dativ der Bezieherin den Bezieherinnen
Akkusativ die Bezieherin die Bezieherinnen

Worttrennung:

Be·zie·he·rin, Plural: Be·zie·he·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Bezieherin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die etwas bezieht

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Bezieher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

schweizerisch: Bezügerin

Männliche Wortformen:

Bezieher

Oberbegriffe:

Person

Unterbegriffe:

ALG-II-Bezieherin, Arbeitslosengeld-II-Bezieherin, Einkommensbezieherin, Erstbezieherin, Hartz-IV-Bezieherin, Leistungsbezieherin, Mindestsicherungsbezieherin, Notstandshilfebezieherin, Pflegegeldbezieherin, Rentenbezieherin, Sozialhilfebezieherin

Beispiele:

Als Bezieherin staatlicher Leistungen ist sie auskunftspflichtig.

Übersetzungen

Duden online „Bezieherin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBezieherin