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Doppelstaaterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nebenformen:
- Doppelstaatlerin
Worttrennung:
- Dop·pel·staa·te·rin, Plural: Dop·pel·staa·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Doppelstaaterin (Info)
Bedeutungen:
- bundesdeutsch amtlich, fachsprachlich (Rechtswesen, Rechtswissenschaft): weibliche Person, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Doppelstaater mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- österreichisch, bundesdeutsch: Doppelstaatsbürgerin
- besonders schweizerisch: Doppelbürgerin
Männliche Wortformen:
- Doppelstaater
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
Übersetzungen
- Duden online „Doppelstaaterin“