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Duplik wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Du·plik, Plural: Du·pli·ken
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Duplik (Info)
- Reime: -iːk
Bedeutungen:
- veraltet, Recht: Antwort des Beklagten auf die Replik des Klägers oder umgekehrt
Herkunft:
- Entlehnung aus dem französischen duplique → fr[1]
Sinnverwandte Wörter:
- Gegenantwort, Gegenerklärung
Gegenwörter:
- Replik
Oberbegriffe:
- Antwort
Beispiele:
- „Die Vernehmlassung wird dem Kläger zur Einreichung der Replik, diese dem Beklagten zur Einreichung der Duplik, die letztere dem Kläger zur Kenntnißnahme mitgetheilt.“[2]
Übersetzungen
veraltet, Recht: Antwort des Beklagten auf die Replik des Klägers oder umgekehrt
- Wikipedia-Artikel „Duplik“
- Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909 , Stichwort „Duplik“ (Wörterbuchnetz), „Duplik“ (Zeno.org)
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Duplik“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Duplik“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Duplik“ auf wissen.de
- Wahrig Fremdwörterlexikon „Duplik“ auf wissen.de
- wissen.de – Lexikon „Duplik“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Duplik“
- Duden online „Duplik“
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Fremdwörterbuch. In: Der Duden in zwölf Bänden. 10., aktualisierte Auflage. Band 5, Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2010, ISBN 978-3-411-04060-5, DNB 1007274220 , Seite 274.
Quellen:
- ↑ Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Fremdwörterbuch. In: Der Duden in zwölf Bänden. 10., aktualisierte Auflage. Band 5, Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2010, ISBN 978-3-411-04060-5, DNB 1007274220 , Seite 274.
- ↑ H. A. Fecht: Civil-Prozeß-Ordnung des Königreichs Württemberg. Dritter Band, Albert Koch, Stuttgart 1869, Seite 14 (Zitiert nach Google Books)