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Ex-Anwältin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ex-An·wäl·tin, Plural: Ex-An·wäl·tin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- ehemalige Anwältin
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Ex-Anwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in und Umlautung
Männliche Wortformen:
- Ex-Anwalt
Beispiele:
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Ex-Anwältin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Ex-Anwältin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ex-Anwältin“