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Fachwirtin wissen müssen. Die Definition des Wortes
Fachwirtin wird Ihnen helfen, beim Sprechen oder Schreiben Ihrer Texte präziser und korrekter zu sein. Wenn Sie die Definition von
Fachwirtin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Fach·wir·tin, Plural: Fach·wir·tin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Fachwirtin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die nach einer kaufmännischen Ausbildung eine Weiterbildung abgeschlossen hat
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Fachwirt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Betriebswirtin
Männliche Wortformen:
- Fachwirt
Unterbegriffe:
- Automobilfachwirtin, Bankfachwirtin, Dialogmarketingfachwirtin, Energiefachwirtin, Fitnessfachwirtin, Handelsfachwirtin, Immobilienfachwirtin, Industriefachwirtin, Investmentfachwirtin, Justizfachwirtin, Medienfachwirtin, Notarfachwirtin, Personaldienstleistungsfachwirtin, Rechtsfachwirtin, Sportfachwirtin, Steuerfachwirtin, Tourismusfachwirtin, Veranstaltungsfachwirtin, Verkehrsfachwirtin, Verlagsfachwirtin, Versicherungsfachwirtin, Vertriebsfachwirtin, Werbefachwirtin, Wirtschaftsfachwirtin
Beispiele:
- Nach der Ausbildung hat sie erst einmal zwei Jahre gearbeitet und dann eine Weiterbildung im Fernstudium angeschlossen. Nun ist sie als Fachwirtin im Personalwesen tätig.
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Fachwirtin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fachwirtin“