Fußgängerin

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Fußgängerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Fußgängerin die Fußgängerinnen
Genitiv der Fußgängerin der Fußgängerinnen
Dativ der Fußgängerin den Fußgängerinnen
Akkusativ die Fußgängerin die Fußgängerinnen

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Fussgängerin

Worttrennung:

Fuß·gän·ge·rin, Plural: Fuß·gän·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Fußgängerin (Info)

Bedeutungen:

weibliche Person, die zu Fuß unterwegs ist

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Fußgänger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

Autofahrerin, Radfahrerin

Männliche Wortformen:

Fußgänger

Oberbegriffe:

Frau

Unterbegriffe:

Spaziergängerin, Wanderin, Wandrerin

Beispiele:

Die Fußgängerin lief die Straße bis zur Kreuzung entlang.
„Die Fahrerin hätte jedoch auf Grund des außergewöhnlichen Verhaltens der Fußgängerin ihre Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein müssen.“[1]

Übersetzungen

Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Fußgängerin“, Seite 461.
Duden online „Fußgängerin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fußgängerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFußgängerin

Quellen:

  1. Fußgänger macht Fehler – Autofahrer hat Schuld. Abgerufen am 26. Dezember 2019.