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Fußgängerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: Fussgängerin
Worttrennung:
- Fuß·gän·ge·rin, Plural: Fuß·gän·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Fußgängerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die zu Fuß unterwegs ist
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Fußgänger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Autofahrerin, Radfahrerin
Männliche Wortformen:
- Fußgänger
Oberbegriffe:
- Frau
Unterbegriffe:
- Spaziergängerin, Wanderin, Wandrerin
Beispiele:
- Die Fußgängerin lief die Straße bis zur Kreuzung entlang.
- „Die Fahrerin hätte jedoch auf Grund des außergewöhnlichen Verhaltens der Fußgängerin ihre Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein müssen.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die zu Fuß unterwegs ist
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Fußgängerin“, Seite 461.
- Duden online „Fußgängerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fußgängerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fußgängerin“
Quellen: