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Gebrauchtwagenhändlerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·braucht·wa·gen·händ·le·rin, Plural: Ge·braucht·wa·gen·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gebrauchtwagenhändlerin (Info), Gebrauchtwagenhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die mit bereits gebrauchten Autos handelt
Herkunft:
- Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Gebrauchtwagenhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Gebrauchtwagenverkäuferin
Männliche Wortformen:
- Gebrauchtwagenhändler
Oberbegriffe:
- Händlerin
Beispiele:
- „Am 11.04.2005 einigte sich die Klägerin mit der beklagten Gebrauchtwagenhändlerin über den Verkauf eines gebrauchten Honda Jazz zu einem Preis von 13100 Euro.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die mit bereits gebrauchten Autos handelt
- Duden online „Gebrauchtwagenhändlerin“
Quellen:
- ↑ Ina Riewert: Die Rückabwicklung erbrachter Leistungen bei der Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz nach § 325 BGB. In: Studien zum Privatrecht. Bd. 39, Mohr Siebeck, Tübingen 2014, ISBN 978-3-16-153461-4, Seite 190 (Zitiert nach Google Books, abgerufen am 24. April 2017) .