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Gefährderin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ge·fähr·de·rin, Plural: Ge·fähr·de·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Gefährderin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die für andere zur Gefahr werden kann, bei der ein Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begeht; bundesdeutsch amtlich: „Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird“[1]
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gefährder mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Gefährder
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gefährderin“
- Duden online „Gefährderin“
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Gefährderin“
Quellen:
- ↑ Staatssekretär Dr. August Hanning: Geschäftsbreich des Bundesministeriums des Innern. In: Deutscher Bundestag (Herausgeber): Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. November 2006 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. 16. Wahlperiode. Drucksache 16/3570. 24. November 2006, ISSN 0722-8333, Seite 6 (URL: PDF 352 kB, abgerufen am 23. November 2017) .