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Generalstaatsanwaltschaft (Deutsch)
Worttrennung:
- Ge·ne·ral·staats·an·walt·schaft, Plural: Ge·ne·ral·staats·an·walt·schaf·ten
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Generalstaatsanwaltschaft (Info)
Bedeutungen:
- Deutschland: höchste Behörde in einem Bundesland, die für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig ist
Abkürzungen:
- GStA
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem General- und dem Substantiv Staatsanwaltschaft oder Derivation (Ableitung) zum Substantiv Generalstaatsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft
Oberbegriffe:
- Staatsanwaltschaft
Beispiele:
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Generalstaatsanwaltschaft“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Generalstaatsanwaltschaft“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Generalstaatsanwaltschaft“
- Duden online „Generalstaatsanwaltschaft“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Generalstaatsanwaltschaft“
- Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Generalstaatsanwaltschaft“ auf wissen.de
- PONS – Deutsche Rechtschreibung „Generalstaatsanwaltschaft“