Gerichtsvollzieher

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Gerichtsvollzieher (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ der Gerichtsvollzieher die Gerichtsvollzieher
Genitiv des Gerichtsvollziehers der Gerichtsvollzieher
Dativ dem Gerichtsvollzieher den Gerichtsvollziehern
Akkusativ den Gerichtsvollzieher die Gerichtsvollzieher

Worttrennung:

Ge·richts·voll·zie·her, Plural: Ge·richts·voll·zie·her

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gerichtsvollzieher (Info)

Bedeutungen:

Beamter, dessen Aufgabe es ist, richterliche Urteile und andere Vollstreckungstitel gegebenenfalls zwangsweise zu vollstrecken

Abkürzungen:

GV

Herkunft:

Der Begriff wurde 1877 durch die Deutsche Zivilprozessordnung eingeführt.[1]
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gericht, Fugenelement -s und Vollzieher

Synonyme:

Sequester (veraltet), Exekutor (in Deutschland veraltet, in Österreich noch gebräuchlich), Betreibungsbeamter (schweizerisch)

Weibliche Wortformen:

Gerichtsvollzieherin

Oberbegriffe:

Vollziehungsbeamter, Zivilprozessordnung

Beispiele:

Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen und Dokumente amtlich zustellen.
„Sie hielten ihn offenbar für einen Gerichtsvollzieher.“[2]
„Beinahe wöchentlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür, um etwas zu pfänden, immer wieder drohte der Rauswurf aus den Wohnungen – vielleicht mit ein Grund, warum mein Vater zeitlebens so erpicht darauf war, Reichtümer anzuhäufen und dennoch lebte wie ein Geizhals, der sich nur das Nötigste gönnte.“[3]

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Gerichtsvollzieher
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsvollzieher
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtsvollzieher
The Free Dictionary „Gerichtsvollzieher
Duden online „Gerichtsvollzieher
Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsvollzieher“ auf wissen.de
wissen.de – Lexikon „Gerichtsvollzieher
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtsvollzieher

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer : Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „1Gericht“.
  2. Robert Baur: Blutmai. Roman. Gmeiner, Meßkirch 2018, ISBN 978-3-8392-2290-4, Seite 106.
  3. Yves Buchheim, unter Mitarbeit von Franz Kotteder: Buchheim. Künstler, Sammler, Despot: Das Leben meines Vaters. Heyne, München 2018, ISBN 978-3-453-20197-2, Seite 18.