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Worttrennung:
- Haupt·an·klä·ge·rin, Plural: Haupt·an·klä·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Hauptanklägerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die im Gericht als wichtigste die Anklage vertritt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Hauptankläger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Hauptankläger
Oberbegriffe:
- Frau
Beispiele:
- „Die Hauptanklägerin hat ein dümmliches Teiggesicht und einen Pagenkopf.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die im Gericht als wichtigste die Anklage vertritt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Hauptanklägerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hauptanklägerin“
Quellen:
- ↑ Else Buschheuer: Ruf! Mich! An!. Roman. Wilhelm Heyne Verlag, München 2001, ISBN 3-453-19004-1, Seite 101.