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Worttrennung:
- Im·mo·bi·li·en·hai, Plural: Im·mo·bi·li·en·haie
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Immobilienhai (Info)
Bedeutungen:
- umgangssprachlich, abwertend: Person, die rücksichtslose Immobiliengeschäfte betreibt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Immobilie und Hai sowie dem Fugenelement -n
Oberbegriffe:
- Immobilienhändler, Händler
Unterbegriffe:
- Miethai
Beispiele:
- „Sie ist verheiratet mit einem Immobilienhai, der sie mit Klunkern behängt wie einen polnischen Weihnachtsbaum.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Immobilienhai“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Immobilienhai“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Immobilienhai“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Immobilienhai“
Quellen:
- ↑ Else Buschheuer: Ruf! Mich! An!. Roman. Wilhelm Heyne Verlag, München 2001, ISBN 3-453-19004-1, Seite 180.