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Worttrennung:
- Im·mo·bi·li·en·händ·le·rin, Plural: Im·mo·bi·li·en·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Immobilienhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die Immobilien kauft und verkauft, also Immobilienhandel betreibt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Immobilienhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Sinnverwandte Wörter:
- Immobilienmaklerin
Männliche Wortformen:
- Immobilienhändler
Oberbegriffe:
- Händlerin
Beispiele:
- „Die selbständige Immobilienhändlerin wirkt entspannt und scheint den Aufenthalt zu genießen.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die Immobilien kauft und verkauft, also Immobilienhandel betreibt
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Immobilienhändlerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Immobilienhändlerin“
- Duden online „Immobilienhändlerin“
Quellen: