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Juniorpartnerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Juniorpartnerin und die anderer Wörter kennen, bereichern Sie Ihren Wortschatz und verfügen über mehr und bessere sprachliche Mittel.
Worttrennung:
- Ju·ni·or·part·ne·rin, Plural: Ju·ni·or·part·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Juniorpartnerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person (oder weibliches Rechtssubjekt, zum Beispiel eine Partei), die jünger und/oder weniger einflussreich als ihr geschäftlicher Partner ist
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Juniorpartner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Juniorpartner
Oberbegriffe:
- Partnerin
Beispiele:
- Sie würde viel arbeiten müssen, wenn sie eines Tages Juniorpartnerin in dieser Kanzlei würde werden wollen.
- Als Juniorpartnerin stellte die Partei nur wenige Stadträte.
Übersetzungen
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Juniorpartnerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Juniorpartnerin“
- Duden online „Juniorpartnerin“