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Jurastudentin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Ju·ra·stu·den·tin, Plural: Ju·ra·stu·den·tin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Jurastudentin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die Jura studiert
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Jurastudent mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Österreich, Schweiz: Jusstudentin
Männliche Wortformen:
- Jurastudent
Oberbegriffe:
- Studentin
Beispiele:
- Auf die Anregung zweier Jurastudentinnen hin wurden die Tische in der Bibliothek anders angeordnet.
- Mit 43 Jahren hat sich Birthe nun als Jurastudentin eingeschrieben.
Übersetzungen
weibliche Person, die Jura studiert
- Duden online „Jurastudentin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jurastudentin“