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Worttrennung:
- Kir·chen·stra·fe, Plural: Kir·chen·stra·fen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Kirchenstrafe (Info)
Bedeutungen:
- Katholizismus: von der Kirche ausgesprochene Verurteilung eines Mitgliedes bei schwerwiegenden Verstößen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Strafe
Oberbegriffe:
- Strafe/Verurteilung/Beschränkung
Unterbegriffe:
- Dimission, Exkommunikation, Infamie, Interdikt, Kirchenbann, Suspension
Beispiele:
- „Im Falle der Kirchenstrafe ergibt sich dies daraus, daß sie zu einer Einrichtung geworden ist, die im wesentlichen nur das Gewissen angeht und deren Funktion im ›forum externum‹ zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaftsordnung – nach kirchlichem Verständnis bedauerlicherweise – in die Marginalität abgedrängt wurde.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- eine Kirchenstrafe verhängen
Übersetzungen
- Wikipedia-Artikel „Kirchenstrafe“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Kirchenstrafe“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchenstrafe“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kirchenstrafe“
- The Free Dictionary „Kirchenstrafe“
- Duden online „Kirchenstrafe“
- Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kirchenstrafe“
Quellen:
- ↑ Albin Eser: Strafrecht in Staat und Kirche. Einige vergleichende Beobachtungen (PDF; 2,5 MB), in: Dieter Schwab (Herausgeber): Festschrift für Paul Mikat, Berlin 1989, Seite 493–513. Zitat Seite 499.