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Kongressteilnehmerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Kongreßteilnehmerin
Worttrennung:
- Kon·gress·teil·neh·me·rin, Plural: Kon·gress·teil·neh·me·rin·nen
Aussprache:
- IPA: ,
- Hörbeispiele: Kongressteilnehmerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die an einem Kongress teilnimmt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kongressteilnehmer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Kongressteilnehmer
Oberbegriffe:
- Teilnehmerin
Beispiele:
Übersetzungen
weibliche Person, die an einem Kongress teilnimmt
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Kongressteilnehmerin“, Seite 638.
- Duden online „Kongressteilnehmerin“