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Worttrennung:
- Lan·des·her·rin, Plural: Lan·des·her·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Landesherrin (Info)
Bedeutungen:
- Regentin eines Landes
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Landesherr mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Landesherr
Unterbegriffe:
- Landesfürstin
Beispiele:
- „Das erstmals 1248 genannte ‚castrum‘ (= Burg) am Kahlenberg, das von den babenbergischen Herzoginnen Theodora († 1246) und Gertrud (Landesherrin 1246-1251), der Mutter beziehungsweise Nichte des 1246 gefallenen letzten Babenbergers Friedrich II. des Streitbaren, bewohnt wurde und 1253 beziehungsweise 1258 im Besitz Ottokars II. Přemysl nachweisbar ist, wird von Karl Lechner mit der erwähnten Anlage im Kahlenbergerdorf, von V. O. Ludwig bereits mit der Burg auf dem Leopoldsberg identifiziert; erhaltene Architekturstücke wurden in die Mitte des 13. Jahrhunderts datiert.“[1]
Übersetzungen
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Landesherrin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Landesherrin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Landesherrin“
- Duden online „Landesherrin“
Quellen: