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Worttrennung:
- Mö·bel·händ·le·rin, Plural: Mö·bel·händ·le·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Möbelhändlerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die professionell Möbel kauft und verkauft
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Möbelhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Möbelhändler
Oberbegriffe:
- Händlerin
Beispiele:
- „›Was geschah mit den Möbeln, die sich in der Werkstatt befanden?‹ ›Sie wurden von einer Möbelhändlerin abgeholt. Danach hat ein Schlosser die Räume übernommen.‹“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die professionell Möbel kauft und verkauft
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Möbelhändlerin“, Seite 742.
- Duden online „Möbelhändlerin“
Quellen:
- ↑ Georges Simenon: Maigret und der einsame Mann. Sämtliche Maigret-Romane, Band 73. Diogenes Verlag, Zürich 2014. ISBN 978-3257605730. Übersetzt von Ursula Vogel (E-Book bei Google Books)