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Nachlassverwalterin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
- Nachlaßverwalterin
Worttrennung:
- Nach·lass·ver·wal·te·rin, Plural: Nach·lass·ver·wal·te·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Nachlassverwalterin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die beruflich das Erbe eines Verstorbenen verwaltet
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Nachlassverwalter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- Nachlasspflegerin
Männliche Wortformen:
- Nachlassverwalter
Oberbegriffe:
- Verwalterin
Beispiele:
- Das Amtsgericht bestellte Frau Rechtsanwältin Müller zur Nachlassverwalterin, weil das Erbe des verstorbenen Franz Meier überschuldet war.
Übersetzungen
weibliche Person, die beruflich das Erbe eines Verstorbenen verwaltet
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachlassverwalterin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nachlassverwalterin“
- Duden online „Nachlassverwalterin“