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Namensträgerin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Na·mens·trä·ge·rin, Plural: Na·mens·trä·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Namensträgerin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die einen bestimmten Namen besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Namensträger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Namensträger
Oberbegriffe:
- Trägerin
Beispiele:
- Charlotte ist Namensträgerin eines Adelsgeschlechts.
- „Zahlreiche Abbildungen bekannter Namensträgerinnen und -träger illustrieren den Text.“[1]
Übersetzungen
weibliche Person, die einen bestimmten Namen besitzt
- Wikipedia-Suchergebnisse für „Namensträgerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Namensträgerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Namensträgerin“
- Duden online „Namensträgerin“
Quellen:
- ↑ Rosa und Volker Kohlheim (Bearbeiter): Duden. Das große Vornamenlexikon. 3., völlig neu bearbeitete Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-06083-2, Seite Vorwort.