Pflichtverteidigerin

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Pflichtverteidigerin (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Pflichtverteidigerin die Pflichtverteidigerinnen
Genitiv der Pflichtverteidigerin der Pflichtverteidigerinnen
Dativ der Pflichtverteidigerin den Pflichtverteidigerinnen
Akkusativ die Pflichtverteidigerin die Pflichtverteidigerinnen

Worttrennung:

Pflicht·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Pflicht·ver·tei·di·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Pflichtverteidigerin (Info)

Bedeutungen:

Recht: vom Gericht bestellte Verteidigerin

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Pflichtverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Gegenwörter:

Wahlverteidigerin

Männliche Wortformen:

Pflichtverteidiger

Oberbegriffe:

Verteidigerin

Beispiele:

„Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht Melinda Taylor, die australische Pflichtverteidigerin von Saif al-Islam al-Gaddafi, einem Sohn von Ex-Machthaber Muammar al-Gaddafi.“[1]

Übersetzungen

Duden online „Pflichtverteidigerin
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pflichtverteidigerin
Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPflichtverteidigerin

Quellen: