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Worttrennung:
- Pflicht·ver·tei·di·ge·rin, Plural: Pflicht·ver·tei·di·ge·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Pflichtverteidigerin (Info)
Bedeutungen:
- Recht: vom Gericht bestellte Verteidigerin
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Pflichtverteidiger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Gegenwörter:
- Wahlverteidigerin
Männliche Wortformen:
- Pflichtverteidiger
Oberbegriffe:
- Verteidigerin
Beispiele:
- „Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht Melinda Taylor, die australische Pflichtverteidigerin von Saif al-Islam al-Gaddafi, einem Sohn von Ex-Machthaber Muammar al-Gaddafi.“[1]
Übersetzungen
Recht: vom Gericht bestellte Verteidigerin
- Duden online „Pflichtverteidigerin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pflichtverteidigerin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Pflichtverteidigerin“
Quellen: