Rechtslinguistik

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Rechtslinguistik (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Rechtslinguistik
Genitiv der Rechtslinguistik
Dativ der Rechtslinguistik
Akkusativ die Rechtslinguistik

Worttrennung:

Rechts·lin·gu·is·tik, kein Plural

Aussprache:

IPA: ,
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtslinguistik (Info)

Bedeutungen:

Linguistik: Disziplin der Linguistik, die sich mit der Fachsprache des Rechts (Rechtssprache) befasst
Linguistik: Disziplin der Linguistik, welche die Gesamtheit der Verfahren umfasst, die durch Analyse sprachlicher Äußerungen/Texte der Kriminalistik und Rechtsprechung dienen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Linguistik

Sinnverwandte Wörter:

Forensische Linguistik

Oberbegriffe:

Linguistik, Sprachwissenschaft, Sprache

Beispiele:

„Das Zentrum für Rechtslinguistik wurde am 30. Oktober 2008 eingerichtet und ist aus der 1998 gegründeten »Arbeitsgruppe Rechtslinguistik« hervorgegangen. Oberstes Ziel seiner Arbeit ist, eine Gesetzes- und Verwaltungssprache zu fördern, die den Anforderungen nach juristischer Exaktheit gerecht wird, dabei jedoch für die Allgemeinheit verständlich bleibt.“[1]
„Die Europäische Rechtslinguistik ist kein Übersetzer- oder Dolmetscherstudiengang. Ihr Schwerpunkt liegt auf der linguistischen Auseinandersetzung mit Rechtstexten.“[2]
Die linguistischen Fachwörterbücher von Bußmann und Glück verweisen unter dem Stichwort Rechtssprache weiter auf Forensische Linguistik.

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Rechtslinguistik
Hadumod Bußmann: Lexikon der Sprachwissenschaft. 3., aktualisierte und erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 2002. Stichwort: „Rechtslinguistik“. ISBN 3-520-45203-0.
Helmut Glück (Hrsg.), unter Mitarbeit von Friederike Schmöe: Metzler Lexikon Sprache. Dritte, neubearbeitete Auflage, Stichwort: „Rechtslinguistik“. Metzler, Stuttgart/ Weimar 2005. ISBN 978-3-476-02056-7.

Quellen: