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Regierungssprecherin wissen müssen. Die Definition des Wortes
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Worttrennung:
- Re·gie·rungs·spre·che·rin, Plural: Re·gie·rungs·spre·che·rin·nen
Aussprache:
- IPA:
- Hörbeispiele: Regierungssprecherin (Info)
Bedeutungen:
- weibliche Person, die mit der Aufgabe betraut wurde, die Sichtweise der Regierung in der Öffentlichkeit bekannt zu machen
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Regierungssprecher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- Regierungssprecher
Oberbegriffe:
- Regierungsvertreterin, Sprecherin
Beispiele:
Übersetzungen
- Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5 , „Regierungssprecherin“, Seite 890.
- Duden online „Regierungssprecherin“
- Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Regierungssprecherin“
- Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Regierungssprecherin“