Revisibilität

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Revisibilität (Deutsch)

Singular Plural
Nominativ die Revisibilität
Genitiv der Revisibilität
Dativ der Revisibilität
Akkusativ die Revisibilität

Worttrennung:

Re·vi·si·bi·li·tät, kein Plural

Aussprache:

IPA:
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Revisibilität (Info)
Reime: -ɛːt

Bedeutungen:

Eigenschaft einer Entscheidung, eines Urteils, rückgängig gemacht werden zu können (revisibel zu sein)

Herkunft:

Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv revisibel mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität

Sinnverwandte Wörter:

anfechtbar durch Revision, Anfechtbarkeit

Gegenwörter:

Endgültigkeit

Beispiele:

Der BGH hat die Frage nach der Revisibilität ausländischen Rechts zunächst offen gelassen.
„Bis zur ZPO-Reform waren stattdessen enumerativ vier Zuständigkeitsgesichtspunkte der Revisibilität entzogen, nämlich die sachliche und die örtliche Zuständigkeit sowie diejenige der Arbeits- und Familiengerichte.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Revisibilität ausländischen Rechts

Übersetzungen

Wikipedia-Artikel „Revisibilität
Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Revisibilität
Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Revisibilität
The Free Dictionary „Revisibilität
Duden online „Revisibilität

Quellen:

  1. I.Prax, Band 24, Giesking, 2004. Abgerufen am 14. Dezember 2017.